Fragen zum Coronavirus und dem darauf folgenden Umgang mit Veranstaltungen und Ferienfreizeiten werden in den hier zum Download bereitgestellten Erlassen, Verordnungen und Allgemeinverfügungen der Landesregierung NRW und den darauf basierenden Maßnahmen des BDKJ, des BGV und des LJR beantwortet.
Das nordrhein-westfälische Gesundheitsministerium informiert unter: https://www.mags.nrw/coronavirus-rechtlicheregelungen-nrw
Weitere Informationen vom Landesjugendring NRW im Zusammenhang mit der Abrechnung von Maßnahmen der Jugendverbandsarbeit finden sich unter: https://www.ljr-nrw.de/corona-faq
In der neuen Coronaschuztzverordnung des Landes NRW - gültig vom 03.04. - 30.04.2022 - sind keine Einschränkungen für die Angebote der Jugendförderung mehr benannt. Dies bezieht sich sowohl auf die Masken-Pflicht als auch auf eine Test-Pflicht oder sonstige Zugangsbeschränkungen.